Wir sind als Hersteller ein vom TÜV verifiziertes Unternehmen und zugleich Inhaber von Gutachten/QM-System. Die Teilegutachten können bei Anfrage gerne vorab an den Kunden oder Prüfstelle übersandt werden.
Selbstverständlich tragen wir die Produkte und Umbauten, die wir in unserem Hause anbieten oder einbauen, für unsere Kunden beim TÜV ein. Produkte, die via Post oder Spedition versendet werden und vom Kunden eingebaut oder in einer Fremdwerkstatt verbaut werden, müssen die Voraussetzungen und Vorschriften für die TÜV-Abnahme erfüllen. Nur so können wir eine reibungslose Eintragung garantieren.
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen an seinem Fahrzeug, wenn es an dem öffentlichen Verkehr teilnimmt, nach den gesetzlichen Bestimmungen in seine KFZ Papiere (Fahrzeugbrief und Schein) eintragen zu lassen. Der Käufer muss das Fahrzeug bei Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorführen. Die Verantwortung für die TÜV- Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren, Teile liegt beim Käufer. Die Firma LA CHANTI PERFORMANCE übernimmt in einem Schadensfall bei fehlender Eintragung keine Haftung.
Damit keine unnötigen Kosten entstehen, wie Fahrtkosten etc., bitten wir unsere Kunden, mit uns alles vorab zu besprechen.
Kunden und/oder Händler, die ein Produkt aus unserer Kollektion besitzen und bei uns eine Abnahme möchten, können je nach Absprache eine Anfrage stellen, die dann von uns überprüft wird. Die Kosten der Abnahme sind vom jeweiligen Aufwand abhängig.
Für unsere Schweizer Kunden bieten wir auch gerne eine Eignungserklärung an, damit die Eintragung beim Straßenverkehrsamt durchgeführt werden kann.